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Ratgeber · Praxis & Kosten

Was kostet Naturheilkunde? Preise beim Naturheilpraktiker in der Schweiz

Wie viel eine Behandlung bei einer Naturheilpraktikerin oder einem Naturheilpraktiker kostet, wovon der Preis abhängt und unter welchen Voraussetzungen die Zusatzversicherung mitzahlt – die Grössenordnungen im Überblick.

AH
Alpenheil-Redaktion
Aktualisiert am 12. März 2026 · 6 Min. Lesezeit
Rechnung, Taschenrechner und Schweizer Franken auf einem Praxistisch
Kosten der Naturheilkunde in der Schweiz · Aufnahme zur Illustration

Wer zum ersten Mal eine Naturheilpraxis aufsucht, möchte vorher wissen, mit welchen Kosten zu rechnen ist. Eine einheitliche Preisliste gibt es nicht: Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker rechnen privat ab und legen ihr Honorar frei fest. Dieser Beitrag nennt die typischen Grössenordnungen in Schweizer Franken, erklärt, wovon der Preis abhängt, und zeigt, wann eine Zusatzversicherung einen Teil übernimmt.

Was Naturheilkunde in der Schweiz kostet

Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an. Da die Honorare frei sind und jede Praxis privat abrechnet, lassen sich nur Preisspannen nennen, keine festen Beträge. Als grobe Orientierung für die Schweiz gilt: Eine ausführliche Erstanamnese – das erste, lange Gespräch – kostet typischerweise rund 120 bis 200 CHF. Eine kürzere Folgesitzung liegt meist bei etwa 80 bis 150 CHF.

Diese Zahlen sind Anhaltspunkte, keine verbindlichen Tarife. Nach oben wie nach unten gibt es Ausreisser, je nach Methode, Region und Dauer der Sitzung. Was Naturheilkunde überhaupt umfasst und welche Verfahren dazugehören, erklärt der Beitrag Was ist Naturheilkunde? im Überblick.

120–200 CHF
Erstanamnese / erste Sitzung (Richtwert)
80–150 CHF
Folgesitzung (Richtwert)
~120–160 CHF
typischer Stundenansatz

Preise nach Leistung (CHF-Spannen)

Die folgende Tabelle fasst die üblichen Grössenordnungen zusammen. Sie versteht sich als Spanne zur Orientierung – die konkreten Preise erfahren Sie immer direkt in der jeweiligen Praxis.

LeistungTypische Spanne (CHF)
Erstanamnese / erste Sitzung (ca. 60–90 Min.)ca. 120–200
Folgesitzung (ca. 30–60 Min.)ca. 80–150
Stundenansatz (nach Zeitaufwand)ca. 120–160 pro Stunde
Abrechnungstakt (verbreitet)ca. 12–13 pro 5 Minuten
Kurzberatung / Telefon (falls angeboten)je nach Praxis, oft anteilig zum Stundenansatz
Vorher nach den Kosten fragen

Eine seriöse Praxis nennt den Stundenansatz und die voraussichtlichen Kosten offen vorab. Transparente Kosteninformation gilt als Seriositätsmerkmal – zögern Sie nicht, danach zu fragen, bevor Sie einen Termin vereinbaren.

Wovon der Preis abhängt

Warum dieselbe Behandlung in der einen Praxis mehr kostet als in der anderen, hat mehrere Gründe. Die wichtigsten Faktoren sind:

  • Methode: Eine ausführliche Anamnese in der klassischen Homöopathie oder in der Traditionellen Chinesischen Medizin beansprucht mehr Zeit als eine kurze, punktuelle Anwendung – und schlägt sich entsprechend im Preis nieder.
  • Kanton und Region: Die Preisniveaus unterscheiden sich zwischen städtischen und ländlichen Gebieten und von Kanton zu Kanton.
  • Dauer der Sitzung: Da vielerorts nach Zeitaufwand abgerechnet wird, ist die Länge der Sitzung der direkteste Preistreiber – die Erstanamnese ist deshalb regelmässig die teuerste Position.
  • Ausbildung und Erfahrung: Ein eidgenössisches Diplom, langjährige Praxis oder Spezialisierungen können den Stundenansatz beeinflussen.

Ob und wann sich der Gang in die Naturheilpraxis überhaupt anbietet, ordnet der Beitrag Wann zum Naturheilpraktiker? ein.

Wie abgerechnet wird

Viele Praxen rechnen nicht pauschal pro Sitzung ab, sondern nach Zeitaufwand – häufig in 5-Minuten-Schritten zu einem festen Stundenansatz. Eine 40-minütige Folgesitzung kostet dann rechnerisch acht Takte à fünf Minuten. Dieses Modell erklärt, warum in Preislisten oft ein Betrag pro fünf Minuten oder pro Stunde steht und nicht ein fixer Sitzungspreis.

Für die Verrechnung mit den Zusatzversicherungen existiert in der Schweiz ein branchenweiter Tarif 590. Er umfasst über hundert Tarifpositionen für komplementärmedizinische Methoden und Verrichtungen und ist gesamtschweizerisch gültig. In der Praxis bedeutet das: Sie bezahlen die Rechnung in der Regel zunächst selbst und reichen sie danach bei Ihrer Zusatzversicherung ein.

Zahlt die Krankenkasse mit?

Behandlungen bei nicht-ärztlichen Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern gehören nicht zur obligatorischen Grundversicherung. Sie können aber über eine freiwillige Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgerechnet werden. Wie hoch die Beteiligung ausfällt, hängt vom gewählten Versicherer und Tarif ab.

Damit eine Rückerstattung überhaupt möglich ist, muss die behandelnde Person in der Regel bei einem anerkannten Register geführt sein – am bekanntesten sind das EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) und die ASCA. Diese Register verlangen bestimmte Diplome und Qualitätsnachweise; ihre Anerkennung ist meist Voraussetzung dafür, dass die Zusatzversicherung mitzahlt.

Vor der Behandlung klären

Prüfen Sie vorab, ob Sie eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin haben, welche Methoden sie deckt und ob Ihre Wunsch-Praxis EMR- oder ASCA-anerkannt ist. Die Einzelheiten zur Kostenübernahme finden Sie im Schwester-Beitrag Naturheilkunde und Krankenkasse in der Schweiz.

Ein Blick auf das grosse Ganze: Naturheilkundliche Verfahren werden traditionell begleitend eingesetzt, ihr wissenschaftlicher Beleg ist je nach Methode unterschiedlich. Bei anhaltenden oder schweren Beschwerden gehört immer eine ärztliche Abklärung dazu. Weitere Orientierung bietet unser Naturheilkunde-Ratgeber mit allen Themen im Überblick.

Häufige Fragen

Was kostet eine Naturheilpraktiker-Sitzung in der Schweiz?

Die Honorare sind frei und werden privat abgerechnet, deshalb lassen sich nur Grössenordnungen nennen. Eine ausführliche Erstanamnese kostet typischerweise rund 120 bis 200 CHF, eine kürzere Folgesitzung etwa 80 bis 150 CHF. Der genaue Betrag hängt von Methode, Kanton und Dauer ab; viele Praxen rechnen im 5-Minuten-Takt zu einem Stundenansatz von ungefähr 120 bis 160 CHF ab.

Warum sind die Preise so unterschiedlich?

Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktiker rechnen privat ab und legen ihr Honorar selbst fest. Die Preise unterscheiden sich nach angewandter Methode, nach Region beziehungsweise Kanton, nach Erfahrung und Ausbildung sowie nach der Dauer der Sitzung. Eine Erstanamnese dauert länger und ist deshalb teurer als eine Folgesitzung.

Zahlt die Krankenkasse die Naturheilkunde-Kosten?

Behandlungen bei nicht-ärztlichen Naturheilpraktikerinnen und Naturheilpraktikern werden nicht über die obligatorische Grundversicherung, sondern über eine freiwillige Zusatzversicherung für Komplementärmedizin abgerechnet. Voraussetzung für eine Rückerstattung ist in der Regel eine Registrierung der therapierenden Person bei einem anerkannten Register wie EMR oder ASCA. Details klärt der Schwester-Artikel zur Krankenkasse.

Was ist der Unterschied zwischen Erstanamnese und Folgesitzung?

Die Erstanamnese ist das ausführliche erste Gespräch, in dem Beschwerden, Vorgeschichte und Lebensumstände erhoben werden. Sie dauert oft 60 bis 90 Minuten und kostet entsprechend mehr, typischerweise rund 120 bis 200 CHF. Eine Folgesitzung ist kürzer, dient der Verlaufskontrolle und liegt meist bei etwa 80 bis 150 CHF.

Sollte man die Kosten vor der Behandlung erfragen?

Ja. Eine seriöse Praxis nennt den Stundenansatz und die voraussichtlichen Kosten transparent vorab. Transparente Kosteninformation gilt als Seriositätsmerkmal. Fragen Sie zusätzlich nach der EMR- oder ASCA-Registrierung, wenn Sie eine Rückerstattung über die Zusatzversicherung anstreben.

Wie wird eine Naturheilkunde-Behandlung abgerechnet?

Viele Praxen rechnen nach Zeitaufwand ab, häufig in 5-Minuten-Schritten zu einem festen Stundenansatz. Für die Abrechnung über die Zusatzversicherung dient in der Schweiz der branchenweite Tarif 590. Die Rechnung wird meist zuerst selbst bezahlt und anschliessend bei der Zusatzversicherung eingereicht.

Quellen & Literatur

  1. OdA AM – Organisation der Arbeitswelt Alternativmedizin. Tarif 590 – ambulante komplementärmedizinische Leistungen. Abgerufen 2026.
  2. EMR – ErfahrungsMedizinisches Register. Qualitätslabel und Methodenliste für Komplementärtherapie. Abgerufen 2026.
  3. Bundesamt für Gesundheit (BAG). Komplementärmedizin – Grund- und Zusatzversicherung. Abgerufen 2026.